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Platzordnung

Die Mitglieder und Gäste des Golfclub-Tutzing werden um gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit gebeten. Ferner sind folgende Regeln zu beachten:
I. Golfplatz

1) Den Anordnungen der Verantwortlichen auf dem Golfgelände ist Folge zu leisten.

2) Nutzungsbeschränkungen des Platzes durch Turniere, Sonderveranstaltungen und Witterungseinflüsse werden jeweils durch Anschlag bekannt gemacht.

3) Mitglieder eines Golfclubs, die auf dem Platz spielen oder die Driving Range benützen wollen und die nicht Mitglieder im Golfclub Tutzing sind, müssen hierfür Greenfee im Sekretariat des Golfclubs bezahlen.

4) Gäste dürfen am Wochenende auf dem Platz nur spielen, wenn sie eine DGV - Stammvorgabe von -45,0 oder besser nachweisen können.

5) Ab 1. April können an Wochenenden und Feiertagen 3 Tage vorher Startzeiten jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr gebucht werden.

6) Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass der Platz und seine Einrichtungen die bestmögliche Schonung erfahren. Dabei ist insbesondere zu beachten:

a) Keine Übungsschläge auf den Abschlägen

b) Divots auf dem Fairway sind zurückzulegen und festtreten

c) Pitchmarken sorgfältig ausbessern

d) Bunkerspuren mit Rechen glätten

e) Nicht mit Golfwagen / Trolley zwischen Bunker und Grün durchfahren.

7) Auf den Spielbahnen 5, 7, 8 und 10 sind die Fairways von den Abschlägen aus nur teilweise zu übersehen. Um gefährliches Spiel zu vermeiden, sollen Spieler ihre Taschen deshalb so lange von den Abschlägen aus sichtbar auf den Spielbahnen stehen lassen, bis sie sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.

8) Vorrangfolge und Durchspielrechte: Schnellere Flights haben Durchspielrecht, wenn vor dem zu überholenden Flight eine Spielbahn frei ist. An Wochenenden und Feiertagen haben Einzelspieler kein Durchspielrecht. Ein Flight darf aus bis zu maximal 4 Golfern bestehen, die auf dem Platz spielen.

9) Als Platzaufsicht benannten Personen haben die Aufgabe, auf einen flüssigen Spielfluss und die Einhaltung der Etikette und Platzordnung durch die Spieler zu achten. Sie haben bei gegebenem Anlass das Recht, Spieler zur Einhaltung der Regeln zu ermahnen. Bei wiederholten Verstößen durch dieselben Spieler sind sie verpflichtet, diese dem Clubsekretariat zu melden. Auf Anfrage müssen Spieler der Platzaufsicht ihren Namen und ihren Heimat-Club nennen.

10) Spieler können motorisierte Golfcarts im Sekretariat anmieten. Für ein eigenes Golf Carts ist grundsätzlich eine Sondergenehmigung notwendig.

11) Für die Benutzung der motorisierten Golfcarts gelten folgende Regeln:

a) Die Bereiche um die Grüns, Vorgrüns und um die Bunker sind in einem Abstand von mindestens 20 m zu umfahren.

b) Bei schlechten Witterungsbedingungen oder Bodenzuständen kann die Benutzung der Golf Carts einschränkt oder untersagt werden.

c) Die Benutzer von Golfcarts haben keine besonderen Durchspielrechte auf dem Platz.

12) Entfernungsmarkierungen (immer bis Anfang Grün / Par 3 Mitte Grün)

a) Weiße Bodenplatte und Pfosten mit weißem Ring: 100 m bis Grün Anfang.

b) Rote Bodenplatte und Pfosten mit rotem Ring: 150 m bis zum Grün Anfang.

c) Pfosten mit gelbem Ring: 200 m bis zum Grün Anfang.

13 ) Fahnenpositionen

a) Weißes Flaggentuch = Fahne steht im vorderen Grünbereich

b) Rotes Flaggentuch = Fahne steht im mittleren Grünbereich

c) Gelbes Flaggentuch = Fahne steht im hinteren Grünbereich

14) Spielunterbrechung / Spielabbruch

Unverzügliche Spielunterbrechung wegen Gefahr = langer Signalton mit Nebelhorn oder durch Spielleitung

Normale Spielunterbrechung (R 6-8b) = 3 aufeinander folgende kurze Signaltöne mit Nebelhorn oder durch Spielleitung

Wiederaufnahme des Spiels = 2 kurze Signaltöne mit Nebelhorn oder durch die Spielleitung

Spielunterbrechung bei Blitzgefahr = obliegt der Eigenverantwortung des Spielers (R 6-8a.II)